| |
|
Bisherige Veranstaltungen (können idR auf Wunsch jederzeit wiederholt
werden): |
| |
| |
| Thema: |
Unternehmenssicherung und Unternehmensnachfolge
Kurzgliederung |
|
|
|
|
|
Referenten: |
Dr.
Henning Jaques, Rechtsanwalt
Nils Heinrich, Steuerberater
Lars Kopper, Haspa |
|
|
| |
|
Anmerkungen: |
Es handelt sich um ein
fachübergreifendes Seminar, bei dem
möglichst alle Facetten des Themas
beleuchtet werden sollen. |
|
|
|
Kurzbeschreibung:
Die Unternehmenssicherung und Nachfolgeplanung ist das
vielleicht komplexeste Thema, mit dem sich ein Unternehmer
konfrontiert sehen kann. Nicht nur strategische Fragen der
Unternehmensführung und Weiterentwicklung des Unternehmens,
sowie der Absicherung der Familie, sondern auch erbschaftsteuerliche und einkommensteuerliche Aspekte sind zu
berücksichtigen. Hinzu kommt ein ganzes Bündel von rechtlichen Fragen,
angefangen von der richtigen Gesellschaftsform über testamentarische
Regelungen und die Beseitigung von Pflichtteilsrechten bis hin zum Verkauf
des Unternehmens.
Die Referenten sind erfahrene
Praktiker aus den für eine Unternehmensnachfolge relevanten
Beratungsbereichen. Ziel der Veranstaltung ist es, neben der fachlichen
Information auch Konzepte zu skizzieren. |
|
|
|
Zurück zum Seitenanfang
|
| |
| Thema: |
Outsourcing
von Immobilien |
Orte: |
Hotel
Hyatt Regency, Köln
Marriot Hotel, München |
|
|
|
Referenten: |
Dr.
Henning Jaques, Rechtsanwalt, Hamburg
Dr. Malte Masloff, Rechtsanwalt, FAfArbR,
Gaidies & Partner , Hamburg
Dr. Henrik Bremer, Rechtsanwalt, FAfStR und Steuerberater, Bremer &
Schillhorn, Hamburg
Hans-Dieter Martin, Geschäftsführer LB Immoinvest GmbH, Hamburg
Sebastian Thürmer, Prokurist LB Immoinvest GmbH, Hamburg |
| |
|
|
|
|
Kurzbeschreibung:
Die Versicherungsbranche ist im Umbruch! Nicht nur aufgrund
der Veränderung von Rahmenbedingungen und einer sich
verstärkenden Konzentration auf das Kerngeschäft haben
einige Marktführer der Branche in den letzten 12 Monaten
ihre Immobilien aus der direkten Anlage in eine indirekte
Anlageform outgesourct. So ist nicht verwunderlich, dass
auch bei anderen Unternehmen der Assekuranz, Pensionskassen,
Stiftungen oder kirchlichen Einrichtungen das ‚Outsourcing
von Immobilien’ ganz oben auf der Prioritätsliste steht.
r
die Vorteile des
Outsourcing von Immobilien in einen Spezialfonds nach dem
Investmentgesetz gegenüber herkömmlichen indirekten
Immobilienanlagen kennen zu lernen,
r
sich einen Überblick über rechtliche und steuerliche
Rahmenbedingungen sowie den Transaktionsablauf zu
verschaffen sowie
r
im Rahmen eines Praxisbeispiels an den Erfahrungen der
Referenten zu partizipieren.
Ob Rendite- oder
Prozessoptimierung, Liquiditätsverbesserung, Fungibilität,
Stresstestszenario oder Off- Balance-Finanzierung: es gibt
eine Vielzahl von Gründen für VAG-Unternehmen, einen
Outsourcingprozess in Erwägung zu ziehen.
Die
Referenten sind Spezialisten aus den Bereichen Immobilien,
Spezialfonds, Recht und Steuern.
Die Referenten sind erfahrene
Praktiker aus den für eine Unternehmensnachfolge relevanten
Beratungsbereichen. Ziel der Veranstaltung ist es, neben der fachlichen
Information auch Konzepte zu skizzieren. |
|
|
|
Zurück zum Seitenanfang
|
| |
| |
| Thema: |
Risikomanagement in Aktiengesellschaften, GmbH und GmbH & Co:
Gesetzliche Anforderungen, Vermeidung persönlicher Haftung und
Versicherbarkeit |
Ort: |
C.
Boysen, "Kaufmannshaus"
Eingang Bleichenbrücke 10,
20354 Hamburg |
|
|
|
Referenten: |
Dr.
Henning Jaques, Rechtsanwalt, Hamburg
Wolfang Ossenbrüggen, Gayen & Berns Homann |
| |
|
|
|
|
|
|
Kurzbeschreibung:
Vor dem Hintergrund vieler Unternehmenszusammenbrüche hat
der Gesetzgeber seit 1998 beginnend mit dem KonTraG in
mehreren Schritten die Anforderungen an das Risikomanagement
in Unternehmen erhöht. Am 1. November 2005 ist das neue
Unternehmensintegritäts- und Anfechtungs-Gesetz (UMAG) in
Kraft getreten. Neben Aktiengesellschaften sind auch alle
anderen mittelgroßen und großen Untenehmen – gleich welcher
Rechtsform – aufgerufen, ein Risikofrüherkennungs- und
Überwachungssystem zu implementieren. Aufgrund der neuen
Anforderungen nach Basel II sind auch kleinere Unternehmen
mittelbar gezwungen, sich organisatorisch besser
aufzustellen, um keine Nachteile beim Rating und der
Kreditvergabe in Kauf nehmen zu müssen.
Kommen
Manager (Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte) diesen
Pflichten nicht nach, droht ihnen eine persönliche Haftung
mit ihrem Privatvermögen sowie strafrechtliche Sanktionen!
Mögliche zivilrechtliche Ansprüche drohen hier von Seiten
der Gesellschafter, der Vertragspartner, von Geschädigten
sowie insbesondere auch von Insolvenzverwaltern. Die
Erfahrung zeigt, dass nur wenige Manager sich dieses Risikos
bewusst sind.
Wir werden
Ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen vorstellen, aufgrund
derer Risikofrüherkennungs- und Risikoüberwachungssysteme in
Unternehmen auszugestalten sind. Im Anschluss daran werden
dann die persönlichen Haftungsrisiken für Vorstände,
Geschäftsführer und Aufsichtsräte dargestellt. In diesem
Zusammenhang beantwortet Herr Ossenbrüggen als
Versicherungsexperte auch die Frage nach der
Versicherbarkeit dieser Risiken (D&O).
|
|
Zurück zum Seitenanfang
|
| |
|
Thema: |
Risikomanagementsysteme und Haftung von Vorständen, Geschäftsführern und
Aufsichtsräten
Kurzgliederung |
|
|
|
|
|
Referenten: |
Dr. Henning Jaques, Rechtsanwalt, Hamburg
Gerald Hirsinger,
Dipl. Kfm., Prokurist affinis consulting GmbH –
Unternehmensberatung, Hamburg
Thorsten
Holst,
Wirtschaftsprüfer u. Steuerberater, Geschäftsführender Gesellschafter GHP
Grossmann & Holst, Hamburg
Ass. iur.
Wolfgang Ossenbrüggen,
Justitiar Gayen & Berns Homann GmbH - Versicherungsmakler, Hamburg
Martin
Voigt,
Dipl. Ing., Geschäftsführer Planbusiness Integration GmbH -
Informationstechnologie
Michael Wentzke, CEO Centrum für Ertragsoptimierung |
|
|
| |
|
Zurück zum Seitenanfang
|
|
|
|
|
|
Thema: |
Praxis des
Unternehmens- und Beteiligungskaufs
Kurzgliederung |
|
|
|
Referenten: |
Dr.
Jochen Bahns,
Dipl.-Finanzwirt, Rechtsanwalt u. Steuerberater,
Flick Gocke Schaumburg, Bonn
Dr. Henning Jaques, Rechtsanwalt, Hamburg |
|
|
| |
|
Zurück zum Seitenanfang
|
|
|
|
|
| Thema: |
Basel II: Wie ERP-Systeme dem haftenden GmbH-Geschäftsführer nützen |
Ort: |
Gruner
+ Jahr Auditorium |
|
|
|
Referenten: |
Dr.
Henning Jaques, Rechtsanwalt
Nils Heinrich, Steuerberater |
Adresse: |
Baumwall 11, Hamburg |
|
|
|
Anmerkung: |
Der Vortrag war Teil des
Arbeitskreis ERP des Förderkreises Hamburg New Media. |
|
|
|
Kurzbeschreibung: |
|
KonTraG (Gesetz zur Kontrolle
und Transparenz im Unternehmensbereich), TransPuG (Transparenz- und
Publizitätsgesetz) und neuerdings der Entwurf des UMAG (Gesetz zur
Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts) haben im
Aktienrecht zahlreiche Neuerungen im Zusammenhang mit Corporate Governance
gebracht. Im GmbH-Recht haben diese Neuerungen bislang keinen gesetzlichen
Niederschlag gefunden, doch wird im juristischen Schrifttum davon
ausgegangen, dass die aktienrechtlichen Regelungen jedenfalls für "große"
GmbHs analog gelten. Aus "Basel II", den schon geltenden
"Mindestanforderungen für das Kreditwesen" und § 18 KWG resultieren für
kleinere und mittlere GmbHs faktisch ähnliche Management-Verpflichtungen,
bei deren Verletzung der Geschäftsführer gegenüber der Gesellschaft
schadensersatzpflichtig werden kann. |
|
|
|
Zurück zum Seitenanfang
|
| |
| Thema: |
Erben und Vererben – Die Zukunft
gestalten oder dem Zufall überlassen? |
|
|
|
Referenten: |
Dr. Henning Jaques,
Rechtsanwalt,
Nils Heinrich, Steuerberater |
|
|
|
|
|
|
Kurzbeschreibung:
Wer
jetzt nicht handelt, wird zur Kasse gebeten. Wie uns seitens des
Bundesfinanzministeriums mitgeteilt wurde und auch regelmäßig Presseberichten zu
entnehmen ist, ist mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass sich die
erbschaftsteuerlichen Rahmenbedingungen zukünftig (vermutlich ab dem Jahr 2005)
verschlechtern werden.
Auch andere rechtliche Aspekte sollten nicht erst mit 60, sondern ggf. auch
schon mit 30 in Ihre Lebensplanung Eingang erhalten. Was passiert mit dem Haus,
wenn ein Ehegatte stirbt? Wer erhält das Sorgerecht über die Kinder, wenn beide
Eltern verunglücken? Wer vertritt mich und bestimmt über mein Schicksal, wenn
ich altersbedingt, infolge einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr selbst
dazu in der Lage bin? Die drohende Änderung des Erbschaftsteuerrechts und meine
Erfahrungen aus der Praxis möchte ich zum Anlass nehmen, gemeinsam mit meinen Kollegen
Molkenthin, Hennings & Heinrich, Sie zu einem Seminar
einzuladen, in dem wir Sie über die rechtlichen und steuerlichen
Rahmenbedingungen informieren möchten. |