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Nutzen Sie unser Angebot, sich zu informieren und mit uns und anderen Seminarteilnehmern zu diskutieren. Wer sich nicht oder zu spät informiert, den bestraft bekanntlich das Leben!

       
       
Derzeit leider keine aktuellen Seminartermine.
 
 
Bisherige Veranstaltungen (können idR auf Wunsch jederzeit wiederholt werden):
 
 
Thema: Unternehmenssicherung und Unternehmensnachfolge
Kurzgliederung
   
 
Referenten: Dr. Henning Jaques, Rechtsanwalt
Nils Heinrich, Steuerberater
Lars Kopper, Haspa
   
 
Anmerkungen:

 Es handelt sich um ein fachübergreifendes Seminar, bei dem  
 möglichst alle Facetten des Themas beleuchtet werden sollen.

 

Kurzbeschreibung:
Die Unternehmenssicherung und Nachfolgeplanung ist das vielleicht komplexeste Thema, mit dem sich ein Unternehmer konfrontiert sehen kann. Nicht nur strategische Fragen der Unternehmensführung und Weiterentwicklung des Unternehmens, sowie der Absicherung der Familie, sondern auch erbschaftsteuerliche und einkommensteuerliche Aspekte sind zu berücksichtigen. Hinzu kommt ein ganzes Bündel von rechtlichen Fragen, angefangen von der richtigen Gesellschaftsform über testamentarische Regelungen und die Beseitigung von Pflichtteilsrechten bis hin zum Verkauf des Unternehmens.

Die Referenten sind erfahrene Praktiker aus den für eine Unternehmensnachfolge relevanten Beratungsbereichen. Ziel der Veranstaltung ist es, neben der fachlichen Information auch Konzepte zu skizzieren.

 

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Thema: Outsourcing von Immobilien Orte: Hotel Hyatt Regency, Köln
Marriot Hotel, München
 
Referenten: Dr. Henning Jaques, Rechtsanwalt, Hamburg
Dr. Malte Masloff, Rechtsanwalt, FAfArbR,
Gaidies & Partner , Hamburg
Dr. Henrik Bremer, Rechtsanwalt, FAfStR und Steuerberater, Bremer & Schillhorn, Hamburg
Hans-Dieter Martin, Geschäftsführer LB Immoinvest GmbH, Hamburg
Sebastian Thürmer, Prokurist LB Immoinvest GmbH, Hamburg
       

Kurzbeschreibung:
Die Versicherungsbranche ist im Umbruch! Nicht nur aufgrund der Veränderung von Rahmenbedingungen und einer sich verstärkenden Konzentration auf das Kerngeschäft haben einige Marktführer der Branche in den letzten 12 Monaten ihre Immobilien aus der direkten Anlage in eine indirekte Anlageform outgesourct. So ist nicht verwunderlich, dass auch bei anderen Unternehmen der Assekuranz, Pensionskassen, Stiftungen oder kirchlichen Einrichtungen das ‚Outsourcing von Immobilien’ ganz oben auf der Prioritätsliste steht.  

  die Vorteile des Outsourcing von Immobilien in einen Spezialfonds nach dem Investmentgesetz gegenüber herkömmlichen indirekten Immobilienanlagen kennen zu lernen,

r         sich einen Überblick über rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen sowie den Transaktionsablauf zu verschaffen sowie

r         im Rahmen eines Praxisbeispiels an den Erfahrungen der Referenten zu partizipieren.

Ob Rendite- oder Prozessoptimierung, Liquiditätsverbesserung, Fungibilität, Stresstestszenario oder Off- Balance-Finanzierung: es gibt eine Vielzahl von Gründen für VAG-Unternehmen, einen Outsourcingprozess in Erwägung zu ziehen. Die Referenten sind Spezialisten aus den Bereichen Immobilien, Spezialfonds, Recht und Steuern.

Die Referenten sind erfahrene Praktiker aus den für eine Unternehmensnachfolge relevanten Beratungsbereichen. Ziel der Veranstaltung ist es, neben der fachlichen Information auch Konzepte zu skizzieren.

 

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Thema: Risikomanagement in Aktiengesellschaften, GmbH und GmbH & Co:
Gesetzliche Anforderungen, Vermeidung persönlicher Haftung und Versicherbarkeit
Ort: C. Boysen, "Kaufmannshaus"
Eingang Bleichenbrücke 10,
20354 Hamburg
 
Referenten: Dr. Henning Jaques, Rechtsanwalt, Hamburg
Wolfang Ossenbrüggen, Gayen & Berns Homann
       
 

Kurzbeschreibung:
Vor dem Hintergrund vieler Unternehmenszusammenbrüche hat der Gesetzgeber seit 1998 beginnend mit dem KonTraG in mehreren Schritten die Anforderungen an das Risikomanagement in Unternehmen erhöht. Am 1. November 2005 ist das neue Unternehmensintegritäts- und Anfechtungs-Gesetz (UMAG) in Kraft getreten. Neben Aktiengesellschaften sind auch alle anderen mittelgroßen und großen Untenehmen – gleich welcher Rechtsform – aufgerufen, ein Risikofrüherkennungs- und Überwachungssystem zu implementieren. Aufgrund der neuen Anforderungen nach Basel II sind auch kleinere Unternehmen mittelbar gezwungen, sich organisatorisch besser aufzustellen, um keine Nachteile beim Rating und der Kreditvergabe in Kauf nehmen zu müssen.

Kommen Manager (Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte) diesen Pflichten nicht nach, droht ihnen eine persönliche Haftung mit ihrem Privatvermögen sowie strafrechtliche Sanktionen! Mögliche zivilrechtliche Ansprüche drohen hier von Seiten der Gesellschafter, der Vertragspartner, von Geschädigten sowie insbesondere auch von Insolvenzverwaltern. Die Erfahrung zeigt, dass nur wenige Manager sich dieses Risikos bewusst sind.  

Wir werden Ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen vorstellen, aufgrund derer Risikofrüherkennungs- und Risikoüberwachungssysteme in Unternehmen auszugestalten sind. Im Anschluss daran werden dann die persönlichen Haftungsrisiken für Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte dargestellt. In diesem Zusammenhang beantwortet Herr Ossenbrüggen als Versicherungsexperte auch die Frage nach der Versicherbarkeit dieser Risiken (D&O).
 

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Thema:

Risikomanagementsysteme und Haftung von Vorständen, Geschäftsführern und Aufsichtsräten
Kurzgliederung

   
 
Referenten: Dr. Henning Jaques, Rechtsanwalt, Hamburg
Gerald Hirsinger, Dipl. Kfm., Prokurist affinis consulting GmbH – Unternehmensberatung, Hamburg
Thorsten Holst, Wirtschaftsprüfer u. Steuerberater, Geschäftsführender Gesellschafter GHP Grossmann & Holst, Hamburg
Ass. iur. Wolfgang Ossenbrüggen, Justitiar Gayen & Berns Homann GmbH - Versicherungsmakler, Hamburg
Martin Voigt, Dipl. Ing., Geschäftsführer Planbusiness Integration GmbH - Informationstechnologie
Michael Wentzke, CEO Centrum für Ertragsoptimierung
 
 

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Thema:

Praxis des Unternehmens- und Beteiligungskaufs
Kurzgliederung

 
Referenten:

Dr. Jochen Bahns, Dipl.-Finanzwirt, Rechtsanwalt u. Steuerberater,
Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Dr. Henning Jaques
, Rechtsanwalt, Hamburg

 
 

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Thema: Basel II: Wie ERP-Systeme dem haftenden GmbH-Geschäftsführer nützen Ort: Gruner + Jahr Auditorium
 
Referenten: Dr. Henning Jaques, Rechtsanwalt
Nils Heinrich, Steuerberater
Adresse: Baumwall 11, Hamburg
 
Anmerkung:

Der Vortrag war Teil des Arbeitskreis ERP des Förderkreises Hamburg New Media.

 
Kurzbeschreibung:

KonTraG (Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich), TransPuG (Transparenz- und Publizitätsgesetz) und neuerdings der Entwurf des UMAG (Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts) haben im Aktienrecht zahlreiche Neuerungen im Zusammenhang mit Corporate Governance gebracht. Im GmbH-Recht haben diese Neuerungen bislang keinen gesetzlichen Niederschlag gefunden, doch wird im juristischen Schrifttum davon ausgegangen, dass die aktienrechtlichen Regelungen jedenfalls für "große" GmbHs analog gelten. Aus "Basel II", den schon geltenden "Mindestanforderungen für das Kreditwesen" und § 18 KWG resultieren für kleinere und mittlere GmbHs faktisch ähnliche Management-Verpflichtungen, bei deren Verletzung der Geschäftsführer gegenüber der Gesellschaft schadensersatzpflichtig werden kann.

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Thema: Erben und Vererben – Die Zukunft gestalten oder dem Zufall überlassen?
 
Referenten: Dr. Henning Jaques, Rechtsanwalt,
Nils Heinrich, Steuerberater
   
    
 

Kurzbeschreibung:
Wer jetzt nicht handelt, wird zur Kasse gebeten. Wie uns seitens des Bundesfinanzministeriums mitgeteilt wurde und auch regelmäßig Presseberichten zu entnehmen ist, ist mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass sich die erbschaftsteuerlichen Rahmenbedingungen zukünftig (vermutlich ab dem Jahr 2005) verschlechtern werden.

Auch andere rechtliche Aspekte sollten nicht erst mit 60, sondern ggf. auch schon mit 30 in Ihre Lebensplanung Eingang erhalten. Was passiert mit dem Haus, wenn ein Ehegatte stirbt? Wer erhält das Sorgerecht über die Kinder, wenn beide Eltern verunglücken? Wer vertritt mich und bestimmt über mein Schicksal, wenn ich altersbedingt, infolge einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr selbst dazu in der Lage bin? Die drohende Änderung des Erbschaftsteuerrechts und meine Erfahrungen aus der Praxis möchte ich zum Anlass nehmen, gemeinsam mit meinen Kollegen Molkenthin, Hennings & Heinrich, Sie zu einem Seminar einzuladen, in dem wir Sie über die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen informieren möchten.

 

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Thema: Business Intelligence - Risikomanagement und Haftung
 
Referenten: Dr. Henning Jaques, Rechtsanwalt
Johann Böshenz, Microsoft Business Solutions
   
 
Kurzbeschreibung:

KonTraG (Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich), TransPuG (Transparenz- und Publizitätsgesetz) und neuerdings der Entwurf des UMAG (Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts) haben im Aktienrecht zahlreiche Neuerungen im Zusammenhang mit Corporate Governance gebracht. Im GmbH-Recht haben diese Neuerungen bislang keinen gesetzlichen Niederschlag gefunden, doch wird im juristischen Schrifttum davon ausgegangen, dass die aktienrechtlichen Regelungen jedenfalls für "große" GmbHs analog gelten. Aus "Basel II", den schon geltenden "Mindestanforderungen für das Kreditwesen" und § 18 KWG resultieren für kleinere und mittlere GmbHs faktisch ähnliche Management-Verpflichtungen, bei deren Verletzung der Geschäftsführer gegenüber der Gesellschaft schadensersatzpflichtig werden kann.

Die Errichtung eines effizienten Risikomanagementsystems, das ein Unternehmen in all seinen wesentlichen Facetten abzubilden und zu vernetzen in der Lage ist und so dem Management quasi auf Knopfdruck alle relevanten Daten zur Verfügung stellt, wird in aller Regel nur mit dem Einsatz von speziellen Softwareprodukten möglich sein.

 

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Thema: Basel II - Worum geht es, was kann man tun?

Referenten: Dr. Henning Jaques, Rechtsanwalt,
Nils Heinrich, Steuerberater
Gerald Hirsinger, affinis GmbH
Martin Voigt, Planbusiness Integration GmbH
   

Kurzbeschreibung:
Die Kreditvergabeentscheidungen der Banken sind restriktiver geworden. Sie basieren schon heute aufgrund der MAK stärker auf Unternehmenskennzahlen sowohl der Vergangenheit als auch der Zukunft. Das gewachsene Informationsbedürfnis der Banken setzt vor allem voraus, dass die Qualität und Aussagefähigkeit der Buchhaltung, der Planzahlen und des Forderungsmanagements diesem Bedürfnis Rechnung tragen. Damit schließt sich die Frage an, ob dieses Datenmaterial ggf. monatlich per Knopfdruck abrufbar ist. Die Prüfliste beim Rating ist lang, und kaum ein mittelständisches Unternehmen wird hier völlig problemlos bestehen. Auch kann der Liquiditätsbedarf aufgrund der Geltendmachung etwaiger Pflichtteilsrechte von Erben und der Zahlung von Erbschaftsteuer die Liquidation des Unternehmens erforderlich machen. Kann kein geeigneter Nachfolger präsentiert werden, ist ein (späterer) Verkauf des Unternehmens, sei es an interne oder externe Führungskräfte oder sonstige Dritte in die Überlegungen einzubeziehen. Alternative Finanzierungsmaßnahmen gewinnen insbesondere dann an Bedeutung, wenn der Bankenkredit nicht oder nur mit einem verteuerten Zinssatz zu bekommen ist. Wer sein Unternehmen zukünftig nicht aus eigenem Kapital finanzieren kann oder will, wird gut daran tun, bereits jetzt die Dinge anzupacken, und zwar möglichst vor Finanzierungsgesprächen mit Banken oder sonstigen Kapitalgebern. Informieren Sie sich über Basel II / die MAK und präsentieren sie ihr Unternehmen von der besten Seite!
 

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