M&A | Unternehmenskauf | Unternehmensverkauf

Spezialisierte Kanzlei für M&A, Unternehmenskauf/-verkauf und Immobilientransaktionen

Mandanten von 3Q|Law im Bereich M&A sind nicht nur strategische Investoren aus der Industrie und dem Mittelstand oder Private Equity Investoren, sondern vor allem auch kleine und mittlere Unternehmer/n, die ihr Unternehmen oder eine Beteiligung daran verkaufen wollen.

Als spezialisierte M&A Kanzlei bzw. Anwälte für Unternehmenskauf sowie Unternehmensverkauf (teilweise missverständlich auch als Firmenkauf bzw. Firmenverkauf bezeichnet) berät 3Q|Law dabei u.a. zu folgenden Bereichen:



Käuferseitig berät 3Q|Law als Ihr M&A Anwalt sowohl strategische Investoren, die durch gezielten Zukauf z.B. zusätzlichen Umsatz generieren oder in neue Märkte vorstoßen wollen als auch Kaufinteressenten Private-Equity Investoren oder Family Offices (z.B. auch beim MBO oder MBI), die gemeinsam mit einem oder mehreren Geschäftsführern - alternativ zur Neugründung – den Weg in die Selbständigkeit suchen. Auch im Falle des Unternehmenskaufs ist ein strukturiertes Vorgehen unabdingbar.

Gerade in mittelständischen Unternehmen sind der Führungsstil und der Erfolg von persönlichen Beziehungen des Inhabers zur Belegschaft, aber auch zu Kunden und Lieferanten stark geprägt. Ein Käufer, der das Unternehmen überhaupt noch nicht kennt, hat es damit zunächst schwer, in die Fußstapfen des Verkäufers zu treten und nahtlos in die häufig über Jahrzehnte aufgebauten, wichtigen Beziehungen einzutreten.

Was liegt also näher, als sich zunächst im eigenen Unternehmen nach einem geeigneten Unternehmenskäufer umzuschauen? Besteht das Management nicht nur aus Ihnen als Verkäufer, sondern auch aus weiteren Geschäftsführern oder Prokuristen, muss näher hingeschaut werden, ob eine oder mehrere dieser Personen zur Unternehmensnachfolge geeignet und auch willig sind. Neben der Führungserfahrung und der Vertrautheit mit den spezifischen unternehmensinternen Prozessen spielen auch Fragen der unternehmerischen Einstellung eine zentrale Rolle

Ist der Weg der unternehmensinternen Nachfolge versperrt oder zerschlägt sich später diese Option, mag sich durchaus auch der Weg eines Management-Buy-In anbieten. Vor allem für das Management von Wettbewerbsunternehmen kann dies eine interessante Entwicklungsmöglichkeit darstellen, und zwar sowohl für die persönliche Entwicklung als auch für das zu erwerbende Unternehmen, das sodann auch weiterhin von einem branchenerfahrenen Management geführt würde. Als problematisch können sich hier jedoch vor allem nachvertragliche Wettbewerbsverbote erweisen, an die der erwerbswillige Geschäftsführer gebunden sein kann.

In allen Fällen des Unternehmenskaufs oder Unternehmensverkaufs können 3Q|Law als spezialisierte Anwälte für  Gesellschaftsrecht auch die zukünftige gesellschaftsrechtliche Struktur beraten, die ein wesentlicher Faktor für das Gelingen des M&A Deals bedeutet.

Da Auslöser für den Unternehmensverkauf häufig auch Alter oder Tod des Inhabers sind, kann 3Q|Law auch in diesen Fällen als spezialisierte Anwälte für Erbrecht mit qualifizierter Beratung weiterhelfen. So kommt beispielsweise der Gestaltung des Gesellschaftsvertrages als Grundlage testamentarischer Verfügungen, dem Pflichtteilsrecht, dem Ehevertrag, aber auch der vorweggenommenen Erbfolge sämtlich erhebliche Bedeutung zu.

3Q|Law kann Ihr M&A Projekt als ausgewiesener M&A Spezialist in allen Phasen eines Unternehmenskaufs und Unternehmensverkaufs auf qualitativ höchstem Niveau beraten und begleiten. Das von Dr. Henning Jaques herausgegebene "Beck'sches Handbuch zum Unternehmenskauf im Mittelstand", welches inzwischen in mehreren Auflagen erschienen ist, garantiert dabei die Berücksichtigung aller wesentlichen Aspekte, die sich im Rahmen einer solchen Transaktion für Sie stellen.

Sie wünschen eine hochqualifizierte themen- und fachübergreifende Beratung zu M&A, Unternehmensverkauf oder einer Unternehmensnachfolge?

Dann kontaktieren Sie uns jetzt

Kontakt aufnehmen